Allgemeine Geschäftsbedingungen Fa. Essig e.K. Orthopädie-Schuhtechnik (AGB)
1. Allgemeines, Geltung, Schriftform
Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Abweichende und ergänzende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Geschäftsführung der Firma Essig e.K. Orthopädie-Schuhtechnik! Darüber hinaus können abweichende oder ergänzende Vereinbarungen für Kaufverträge nur Gültigkeit erlangen, wenn sie schriftlich niedergelegt und von beiden Seiten unterzeichnet sind. Generell bedürfen Änderungen oder Abweichungen von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Angebot, Ausführung von Leistungen
Vorbehaltlich ausdrücklicher, abweichender Regelungen sind unsere Angebote stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma Essig e.K. Orthopädie-Schuhtechnik! Leistungen, welche gegenüber Krankenkassen oder ähnlichen Leistungsträgern abgerechnet werden, erbringen wir erst nach Vorliegen der verbindlichen Kassengenehmigung. Wünscht der Auftraggeber dennoch die sofortige Leistung, handelt es sich auch bei ärztlicher Verordnung um einen Privatverkauf und der Auftraggeber hat die vereinbarte Vergütung bzw. den vereinbarten Kaufpreis auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn seine Kasse nicht oder nicht vollständig leistet. Wir sind berechtigt die Ausführung von Leistungen vor Vorliegen der Kassengenehmigung von Vorkasse abhängig zu machen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Ablehnung der Kostenübernahme durch die Kasse bzw. den Leistungsträger deren Einwendungen gegen Art, Umfang oder Preis der Leistung im Vertragsverhältnis mit uns nicht durchgreifen und der Käufer / Auftraggeber zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung aus dann in vollem Umfang verpflichtet bleibt, wenn die Kasse den Vorgang nicht oder nur teilweise genehmigt.
3. Preise
Es gelten die Preise gemäß Preisliste, einem individuellen Angebot oder gemäß den Rahmenverträgen mit den jeweiligen Kostenträgern zuzüglich geltender Zuzahlung und Eigenanteil. Die in den Auftragsbestätigungen genannten Preise sind verbindlich. Die Preise gemäß Preisliste oder Angebot sind Bruttopreise, in denen die Mehrwertsteuer in jeweils geltender Höhe bereits enthalten ist, sofern nicht ausdrücklich der Nettopreis ausgewiesen ist. Treten nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen (Steuern, Zollsätze, Pandemieauswirkungen, Rohstoffverknappung, Währungskrisen etc.) ein, welche eine Herstellung / Bereitstellung zum ursprünglich vereinbarten Preis unzumutbar machen, behalten wir uns das Recht vor, Preise noch nicht fertig hergestellter bzw. gelieferter Waren, anzupassen.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung von gesetzlichen Zuzahlungen, dem Eigenanteil und eventuell entstehender Mehrkosten aufgrund von Qualitätsaufschlägen, Sondervereinbarungen oder Liefer- sowie Herstellungsbedingungen erfolgt bei gesetzlich Versicherten unmittelbar bei Übergabe der Ware(n) in bar oder per EC in brutto. Bei privat Versicherten erfolgt die Zahlungsweise innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum vollumfänglich, brutto ohne jeden Abzug und zwar unabhängig von den Leistungen der jeweiligen Privatkrankenkassen bzw. sonstiger Leistungsträger hinsichtlich Zeitpunkt und Umfang. Sollten wir ausnahmsweise Waren liefern, dann gilt, vorbehaltlich abweichender Regelungen, im Einzelfall wahlweise gegen Rechnung, zahlbar sofort, brutto ohne Abzug, gegen Nachnahme oder gegen Vorkasse. Dies gilt entsprechend für Zuzahlung und Eigenanteil. Über die im Einzelfall geltende Zahlungsweise wird der Besteller / Auftraggeber informiert. Die Aufrechnung gegen unsere Forderung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ab dem 15. Tag, im Falle der Nichtbezahlung, behalten wir uns vor, Zinsen aus Kaufpreisforderungen ohne Mahnung zu berechnen und ab dem 31. Tag nach Nichtbezahlung, Mahnverfahren gemäß den Vorschriften aus §§ 288, 284 ff und 452 BGB anzugehen.
5. Lieferung, Einweisung
Bei Übergabe der Waren erfolgt stets eine Einweisung in die Handhabung und Aufklärung über etwaige Risiken des Medizinproduktes gemäß MDR (Medical Device Regulation = EU-Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745). Angaben über Liefer- / Herstellertermine sind unverbindliche Richtwerte. Dennoch sind wir bemüht, in Aussicht gestellte Liefertermine nach Möglichkeit einzuhalten. Abweichend hiervon fest vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung bzw. nach Gutschrift vereinbarter Anzahlungen auf unserem Konto. Samstage sind keine Arbeitstage. Liefer- / Herstellungsverzögerungen in Folge von, durch uns nicht zu vertretende, Umstände wie z.B. höherer Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, Feuer, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Pandemiebedingungen, gesetzlichen/behördlichen Vorschriften und Anordnungen, bei uns oder unseren Lieferanten und Transporteuren berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. In diesen Fällen berechtigen dieselben etwaigen Umstände, die Firma Essig e.K. Orthopädie-Schuhtechnik dazu, die Bereitstellung der Ware für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen, dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages, ganz oder teilweise von diesem zurückzutreten. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns in sonstigen Fällen, unter Fristsetzung von mindestens drei Wochen, erfolglos aufgefordert hat, die Leistung zu erbringen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Lieferverzugs , sind in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den Warenwert bzw. den Geldbetrag, welcher nicht von den Krankenkassen übernommen wird, begrenzt.
6. Bearbeitungsgebühr bei Umtausch
Sonderanfertigungen, sterile Produkte, Hygieneprodukte (z.B. Bandagen, Orthesen, Kompressionsstrümpfe) und reduzierte Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen. Zum Umtausch oder zur Rücknahme mangelfreier, ordnungsgemäß gelieferter Ware sind wir nicht verpflichtet. Stimmen wir im Einzelfall Umtausch oder Rücknahme dennoch zu, so berechnen wir hierfür eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 10 % und maximal 20 % des Warenwertes in Brutto. Die Bearbeitungsgebühr wird im Einzelfall jeweils vor Ausführung des Umtauschs oder der Rücknahme bekannt gegebenen. Ware wird nur unbeschädigt und in der Originalverpackung mit sämtlichen Gebrauchsanweisungen zurückgenommen. Bei Schuhreparaturen sind jegliche Umtauschrechte ausgeschlossen.
7. Streitschlichtung
Wir als Firma Essig e.K. Orthopädie-Schuhtechnik werden nicht an einem Streitschlichtungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VS BG) teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
8. Datenschutz
Die Firma Essig e.K. Orthopädie-Schuhtechnik erhebt alle zur Abwicklung des Auftrages erforderlichen personenbezogenen und versorgungstechnischen Daten (Diagnosen, Maße, persönliche Daten, Fotos, etc.). Die Firma und deren Mitarbeitende verpflichten sich alle diese Daten entsprechend den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) und der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zu schützen. Die Weitergabe an Dritte darf nur im Rahmen der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung (Sonderanfertigungen und Handelswaren), Wartung, Reparatur und Instandsetzung erfolgen. Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestell- und Zahlungsabwicklungen zwischen unserer Firma und Servicepartnern (z.B. Krankenkassen, Rentenkassen usw.), Behörden, sowie verbundener Unternehmen (z.B. Abrechnungszentren etc.) weitergegeben. Mit dieser erforderlichen Erhebung erklären Sie sich ausdrücklich einverstanden. Die vollständigen Bestimmungen unserer Firma zum Datenschutz liegen in unserem Ladengeschäft in der Eberhardstraße 1 in 73033 Göppingen zur Ansicht aus.
9. Gewährleistung, Mängel
Von der Firma Essig e.K. Orthopädie-Schuhtechnik wird gewährleistet, dass die verkaufte / hergestellte Ware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Mängelfreiheit hin zu überprüfen. Rügen wegen unvollständigen, unrichtigen Produkten oder wegen offensichtlicher / erkennbarer Mängel an unseren Produkten sind unverzüglich, längstens aber innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden. Für Sonderanfertigungen gilt darüber hinaus die Bestimmung, dass bei Abholung unsererseits eine Kontrolle auf Funktion und Passform stattfindet. Etwaige Problemstellen, Passformprobleme etc. sind bei dieser Anprobe bzw. Endkontrolle vom Käufer an uns bekannt zu geben. Unterbleibt die Meldung, gilt die Ware als genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können (verborgene Mängel) sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Veränderungen der Ware, Nichteinhaltung der Vorschriften aus den mitgelieferten Gebrauchsanweisungen, Austausch von Materialien, selbständige Reparaturversuche oder Reparaturen durch Dritte, auch wenn es sich ebenfalls um Orthopädieschuhtechnikbetriebe handelt, führen zum Erlöschen der Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart worden ist, auch für Montagearbeiten und für all unsere Sonderanfertigungen, sechs Monate. Die Verpflichtung von der Fa. Essig e.K. Orthopädie-Schuhtechnik aus Gewährleistung ist - nach unserer Wahl - beschränkt auf Nachbesserung oder Ersatz mangelhafter Ware. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzware nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer/Auftraggeber nach seiner Wahl eine Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Im Gewährleistungsfall bessern wir nach unserer Wahl nach, tauschen um oder machen eine neue Sonderanfertigung. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist fehlschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Preises) verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, es sei denn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Schulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
10. Haftung
Der Auftraggeber / Verwender des Hilfsmittels ist verpflichtet, die von uns bzw. vom Hersteller vorgegebenen Wartungs- und Prüfungsvorgaben, sämtliche Hinweise in den Gebrauchsanweisungen von uns und von den Herstellern, etwaige Sondervereinbarungen, sowie vorgeschriebene Kontrolluntersuchungen einzuhalten. Andernfalls erlischt jegliche Haftung unsererseits. Unsere Haftung erstreckt sich generell nur auf das o.a. Hilfsmittel, in der von uns abgegebenen Form, sowie nur auf, von uns vorgenommene Leistungen! Im Übrigen ist unsere Haftung, soweit zulässig, auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung begrenzt. Jegliche über die vorstehenden Bedingungen hinausgehende Haftung von uns als Firma, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für indirekte Schäden und Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
11. Eigentumsvorbehalt
Die von uns hergestellte bzw. bestellte oder gegebenenfalls auch gelieferte Ware, bleibt bis zur vollständigen Tilgung aller aus Geschäftsverbindungen zu dem Käufer/Auftraggeber entstandenen und noch entstehenden Forderungen aus jedem Rechtsgrund (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), unser Eigentum. Dieses Eigentum wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers/Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt bei Handelswaren die Vorbehaltsware auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen. Dies gilt auch für Prothesen und sonstige Hilfsmittel. Der Auftraggeber verzichtet insoweit bereits heute auf sein Recht zum Besitz. Wir nehmen diesen Verzicht an. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers von Sonderanfertigungen, insbesondere bei Zahlungsverzug, werden durch unsere Firma sofort die notwendigen Maßnahmen zur Begleichung der Forderung, insbesondere Mahn- und Pfändungsverfahren, eingeleitet. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, ist der Auftraggeber verpflichtet auf unser Eigentumsrecht hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte geltend machen und durchsetzen können. Uns entstehende Kosten und Schäden trägt der Auftraggeber. In der Zurücknahme sowie in der Verpfändung der Vorbehaltsware durch die Firma Essig e.K. Orthopädie-Schuhtechnik liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Streitschlichtung und Salvatorische Klausel
Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Essig e.K. Orthopädie-Schuhtechnik und dem Käufer bzw. Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle, sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden, Streitigkeiten ist Ulm ausschließlicher Gerichtsstand. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Firmensitz der Firma Essig e.K. Orthopädie-Schuhtechnik in 73033 Göppingen, Eberhardstraße 1. Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
13. Gültigkeit, Sonstiges
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, mit dem jeweils aktuellen Stand, bis auf einen ausdrücklichen Widerruf durch die Unternehmensleitung der Firma Essig e.K. Orthopädie-Schuhtechnik unbegrenzt gültig. Sie liegen in unserem Ladengeschäft in der Eberhardstraße 1 in 73033 Göppingen zur Ansicht aus.
Stand 02/02/2022